Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Nachhilfe, Verträge und Organisation.

Welche Fächer bieten Sie an?

Wir bieten Nachhilfe in den gängigen Schulfächern an – von der Grundschule bis zum Abitur und teilweise auch für Studierende. Dazu gehören unter anderem Mathematik, Deutsch, Englisch, Chemie, Biologie, Physik und Gesellschaftslehre. Weitere Fächer wie Französisch oder Latein bieten wir auf Anfrage an.

Wir unterrichten in kleinen Gruppen. Dabei achten wir darauf, dass die Schülerinnen und Schüler passend zu ihrem Lernstand und ihren Bedürfnissen zusammenarbeiten können und eine persönliche Betreuung möglich bleibt.

Ja. Der erste Monat ist bei allen Vertragsmodellen ein bezahlter Probemonat. So kann Ihr Kind die Nachhilfe zunächst kennenlernen.

Wenn Sie Ihr Kind mindestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn abmelden, kann die ausgefallene Stunde nachgeholt werden. Nachholstunden können nicht in das nächste Schuljahr übertragen werden.

Ja. Ein Wechsel des Faches oder der Gruppe ist grundsätzlich möglich, sofern ein passender Platz verfügbar ist. Sprechen Sie uns einfach an.

Ja. Nachhilfe ist ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich möglich. Dabei können bei Bedarf auch unterschiedliche Fächer kombiniert werden.

Während der Schulferien findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt. In besonderen Fällen, zum Beispiel zur Vorbereitung auf eine Nachprüfung oder das Abitur, können individuelle Termine vereinbart werden.

Ja. Bei entsprechender Bewilligung können die Kosten für die Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Die benötigten Unterlagen erhalten Sie direkt bei uns. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung.

Nein. Sie können zwischen einem flexiblen Vertrag ohne Laufzeit und einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten wählen. Für kurzfristigen Unterstützungsbedarf bieten wir außerdem einzelne Unterrichtsstunden für 20 € ohne Vertragsbindung an.

Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum 15. eines Monats. Bei Verträgen mit vereinbarter Laufzeit ist eine Kündigung erstmals zum Ende der Laufzeit möglich. Nach Ablauf der Laufzeit gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. eines Monats.

Kann Ihr Kind während eines Schulpraktikums vorübergehend nicht an der Nachhilfe teilnehmen, finden wir eine individuelle Lösung. Je nach Vertragsmodell kann der Vertrag für diesen Zeitraum pausiert oder es können die ausgefallenen Stunden als Guthaben berücksichtigt werden. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Beginn des Praktikums an.

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